Quelle und Artikel: posttip.deEs gibt Probleme im Alltag, da weiß man nur ungefähr, wie man sich richtig verhalten soll. Was macht man beispielsweise als Verbraucher, wenn auf einem Rücksendeumschlag an ein Unternehmen oder eine Behörde im Briefmarkenfeld steht: "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand?" Bleibt es in diesem Fall die freie Entscheidung des Kunden, nur dann eine Briefmarke draufzukleben, wenn man tatsächlich eine zu Hause hat? Handelt es sich eher um eine Bitte oder um eine Voraussetzung für die Beförderung des Briefes? Wer übernimmt das Porto, wenn man den Brief ohne Briefmarke losschickt?
Bitte freimachen, falls Marke zur Hand
Bitte freimachen, falls Marke zur Hand
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