Quelle und Artikel: tagesschau.deBis ein Glasfaseranschluss gelegt ist, vergeht oft sehr viel Zeit. In vielen Verträgen steht, dass die Laufzeit eines längeren Vertrages aber erst mit der Freischaltung beginnt. Der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln nun für unwirksam erklärt.
BGH-Urteil stärkt Rechte von Glasfaser-Kunden
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